Der Rundfunkrat von Radio Bremen

Der Rundfunkrat ist eines der beiden Kontrollorgane der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt Radio Bremen. Eine Vielzahl gesellschaftlich relevanter Organisationen und Gruppierungen des Landes Bremen entsendet Vertreterinnen und Vertreter in den Rundfunkrat.

Sitzung des Rundfunkrats von Radio Bremen im Juni 2024. Die Vorsitzende Klaus Sondergeld und seine Stellvertreterin Ellen Best sehen in die Kamera.
Am 6. Juni 2024 wurde Dr. Klaus Sondergeld zum Vorsitzenden des Rundfunkrats gewählt. Stellvertretende Vorsitzende ist Ellen Best. Bild: Radio Bremen | Matthias Hornung

Der Rundfunkrat besteht aus 33 Mitgliedern, die von gesellschaftlichen Organisationen und Gruppierungen des Landes Bremen in den Rundfunkrat entsandt werden. Die konkrete Zusammensetzung ist in § 10 Absatz 1 Radio-Bremen-Gesetz (RBG) geregelt.

Die Mitglieder vertreten die Interessen der Allgemeinheit im Hinblick auf die Anstalt. Der Rundfunkrat trägt der Vielfalt der Meinungen in der Bevölkerung Rechnung. Er wacht darüber, dass die Anstalt ihre Aufgaben gemäß den gesetzlichen Vorschriften, Satzung, Richtlinien und Selbstverpflichtungen erfüllt und übt die ihm hierzu eingeräumten Kontrollrechte aus.

Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig und an Aufträge oder Weisungen nicht gebunden. Eine Kontrolle einzelner Angebote vor ihrer Ausstrahlung oder Veröffentlichung ist nicht zulässig.

Der amtierende Rundfunkrat von Radio Bremen hat sich am 6. Juni 2024 konstituiert. Die Amtsperiode des Rundfunkrats beträgt vier Jahre. Vorsitzender des Gremiums ist Dr. Klaus Sondergeld.

Eine Person darf dem Rundfunkrat maximal 12 Jahre als Mitglied angehören. Es gelten zudem die Voraussetzungen gemäß § 11 RBG.

Aufgaben des Rundfunkrats

Zu den Aufgaben des Rundfunkrats gehören gemäß § 9 Radio-Bremen-Gesetz unter anderem die Wahl der Intendantin/des Intendanten, die Wahl der Direktorinnen/Direktoren, die Wahl von sechs Mitgliedern des Verwaltungsrats, die Genehmigung des Wirtschaftsplans und die abschließende Stellungnahme in Beschwerdeangelegenheiten über ausgestrahlte Sendungen. Der Rundfunkrat berät die Intendantin/den Intendanten in allen Fragen des Programms.

Ausschüsse des Radio Bremen Rundfunkrats

Der Rundfunkrat hat gemäß § 13 Absatz 4 Radio-Bremen-Gesetz in Verbindung mit §§ 5 bis 7 der Geschäftsordnung des Rundfunkrats folgende Ausschüsse gebildet: Finanz- und Organisationsausschuss, Programmausschuss, Ausschuss für Zukunftsfragen und Telemedien und Beschwerdeausschuss.
Zusätzlich kann der Rundfunkrat nichtständige Ausschüsse mit thematischen Schwerpunkten bilden – zuletzt den nichtständigen Ausschuss „Qualitätsrichtlinien“, der sich nach der Erfüllung seiner Aufgabe wieder aufgelöst hat.

Der Rundfunkrat entscheidet über die Mitgliedschaft in den Ausschüssen für die Dauer seiner Amtsperiode. Die Sitzungen der Ausschüsse sind nicht öffentlich.


Letztes Dreistufentestverfahren (2022)

Der Rundfunkrat von Radio Bremen hat das von der Intendantin Dr. Yvette Gerner vorgelegte "Telemedienänderungskonzept des Telemedienangebots von Radio Bremen" während seiner Sitzung am 30. Juni 2022 genehmigt; die rechtsaufsichtliche Prüfung ist abgeschlossen.


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