Dreistufentest und Telemedienkonzept für Bremen NEXT

Die Mitglieder des Rundfunkrats von Radio Bremen haben am 19. Mai 2016 dem Telemedienkonzept für das crossmediale Jugendangebot Bremen NEXT zugestimmt.

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Bild: Radio Bremen

Telemedienkonzept Bremen NEXT veröffentlicht

Die rechtsaufsichtliche Prüfung des Telemedienkonzepts Bremen NEXT ist abgeschlossen. Die Rechtsaufsicht hatte keine Beanstandungen und erklärte ihr Einverständnis mit der Veröffentlichung der Angebotsbeschreibung im Amtsblatt. Die Konzepte sind im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Nr. 180 vom 15.08.2016 veröffentlicht. Das Dreistufentest-Verfahren für das Telemedienkonzept "Bremen NEXT" ist damit abgeschlossen.


I. Dreistufentest-Verfahren

Der Rundfunkstaatsvertrag verpflichtet die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, neue oder veränderte Telemedien einem besonderen Genehmigungsverfahren, dem sogenannten Dreistufentest, zu unterziehen.

Der Rundfunkrat von Radio Bremen hat in seiner Sitzung vom 10. Dezember 2015 die Durchführung eines entsprechenden Genehmigungsverfahrens für das Telemedienkonzept "Bremen NEXT" beschlossen. Start des Verfahrens ist der 11. Dezember 2015.

Im Rahmen dieses Verfahrens hat der Rundfunkrat von Radio Bremen zu prüfen,

  • inwieweit das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht,.
  • in welchem Umfang das Angebot in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt,.
  • welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist..

II. Angebotsbeschreibung


III. Gelegenheit zur Stellungnahme

Gemäß Ziffer II. Absatz 2 des Genehmigungsverfahrens von Radio Bremen für neue oder veränderte Telemedien und für ausschließlich im Internet verbreitete Hörfunkprogramme in der Fassung vom 5. März 2009 ist Dritten durch den Rundfunkrat in geeigneter Weise, insbesondere im Internet, innerhalb einer Frist von mindestens sechs Wochen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Der Rundfunkrat von Radio Bremen hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2015 beschlossen, den Zeitraum für die Abgabe von Stellungnahmen auf acht Wochen zu verlängern.

Das Genehmigungsverfahren beginnt am 11. Dezember 2015 (Veröffentlichung der Angebotsbeschreibung "Bremen NEXT" auf der Internetseite www.radiobremen.de). Dritte werden hiermit aufgefordert, bis Freitag, den 5. Februar 2016 ihre Stellungnahme zum Telemedienkonzept "Bremen NEXT" abzugeben. Die Stellungnahmen sind schriftlich per E-Mail oder per Post an die folgende Adresse zu richten:

per E-Mail:
gremienbüro@radiobremen.de

per Post:
Radio Bremen
Frau Eva-Maria Lemke-Schulte
Vorsitzende des Rundfunkrates
c/o Gremienbüro
Diepenau 10
28195 Bremen

Der Rundfunkrat von Radio Bremen ist zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verpflichtet (siehe Ziffer II Absatz 3 Radio Bremen-Genehmigungsverfahren). Bitte kennzeichnen Sie Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse und übermitteln diese gesondert in sicherer Form (per Post mittels Einschreiben/Rückschein) an die Vorsitzende des Rundfunkrates.

Dritte können ihre Stellungnahmen auch unmittelbar an den Gutachter/die Gutachterin (siehe unten IV.) senden. Der Gutachter/die Gutachterin wird vertrauliche Daten aus Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht im Gutachten ausweisen und bei unmittelbarer Zusendung nicht an den Rundfunkrat weiterleiten.


IV. Gutachter zu den marktlichen Auswirkungen

Zu den marktökonomischen Auswirkungen des zu prüfenden Telemedienangebotes wird der Rundfunkrat von Radio Bremen gemäß der Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrags gutachterliche Beratung durch unabhängige Sachverständige hinzuziehen. Zur Auswahl des unabhängigen Sachverständigen  führt der Rundfunkrat von Radio Bremen ein nicht-förmliches Interessenbekundungsverfahren vom 11. Dezember 2015 bis 4. Januar 2016 durch, welches hier abgerufen werden kann:

Der Rundfunkrat von Radio Bremen wird den Namen des Gutachters/der Gutachterin unverzüglich nach dessen/deren Beauftragung auf dieser Internetseite veröffentlichen.

Der Rundfunkrat von Radio Bremen hat durch seinen Drei-Stufen-Test-Ausschuss die Firma Goldmedia GmbH Strategy Consulting, Berlin, für die Erstellung des Gutachtens zu den marktlichen Auswirkungen des Telemedienangebotes "Bremen NEXT" von Radio Bremen bestellt. Das Gutachten soll dem Rundfunkrat von Radio Bremen bis zum 2. März 2016 vorliegen.

Dritte haben bis zum 5. Februar 2016 die Möglichkeit, dem Gutachter ihre Stellungnahmen auch unmittelbar an folgende Adresse zuzusenden:

Goldmedia GmbH Strategy Consulting
Prof. Dr. Klaus Goldhammer
Dr. André Wiegand
Oranienburger Straße 27
10117 Berlin-Mitte

Email: Berlin@Goldmedia.de

Der am 1. Juni 2009 in Kraft getretene 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verpflichtet Radio Bremen neue oder veränderte Telemedienangebote einem besonderen Genehmigungsverfahren, dem so genannten Drei-Stufen-Test, zu unterziehen. Dabei hat der Rundfunkrat von Radio Bremen unter anderem die marktlichen Auswirkungen des bestehenden Angebots zu berücksichtigen und ist verpflichtet, dazu gutachterliche Beratung in Auftrag zu geben.


V. Entscheidung des Rundfunkrates

Radio Bremen-Rundfunkrat genehmigt Telemedienkonzept "Bremen NEXT"
Die Mitglieder des Rundfunkrats von Radio Bremen haben am 19. Mai 2016 dem Telemedienkonzept für das crossmediale Jugendangebot Bremen NEXT zugestimmt. Die Gremienmitglieder stellten in der Rundfunkratssitzung fest, dass das von Radio Bremen im Telemedienkonzept beschriebene neue Angebot für die jungen Menschen zwischen 15 und 25 Jahren in Bremen und Bremerhaven dem öffentlich-rechtlichen Auftrag entspricht und zum publizistischen Wettbewerb beiträgt. Weitere Informationen