Feedback, Fragen und Hinweise zum Programm

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Publikumsbeauftragte

Eva Linke
Eva Linke ist die Publikumsbeauftragte von Radio Bremen Bild: Radio Bremen | Martin von Minden

Wenn Sie unsicher sind, wem Sie Ihr Anliegen zuordnen sollen, können Sie Sich auch an die Publikumsbeauftragte wenden. Diese Anlaufstelle haben wir auf der Grundlage von § 27 Absatz 2 Satz 1 Radio Bremen-Gesetz eingerichtet. Ihre hauptsächliche Aufgabe ist es, alle Eingaben und Anfragen entgegenzunehmen, die nicht an eine bestimmte Redaktion oder Person gerichtet sind. Sie können sich auch an die Publikumsbeauftragte wenden, wenn Sie sich zu einer Antwort austauschen wollen, die Sie bereits aus dem Haus bekommen haben. Die Publikumsbeauftragte kümmert sich darum, die zuständige Stelle einzubeziehen und Ihr Anliegen sachgerecht zu behandeln.

Programmbeschwerde

Sie meinen, ein Angebot Radio Bremens habe gegen die Programmgrundsätze nach § 3 Radio Bremen-Gesetz verstoßen? Mit einer förmlichen Programmbeschwerde gemäß § 27 Abs. 3 Radio Bremen-Gesetz können Sie eine rechtliche Prüfung durch die Intendantin erwirken. Hier erfahren Sie mehr über das Verfahren der Programmbeschwerde: